Aufwertung der Bildenden Kunst: Einrichtung eines Kunst- und Atelierhaus
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats 26.10.2021
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Kulturverwaltung erstellt einen Bedarfsbericht zu Atelierräumen (Anzahl, Quadratmeter, Beschaffenheit) für Bildende Künstler*innen in der Stadt.
- Die Verwaltung prüft die Kosten eines möglichen städtischen Kunst- und Atelierhauses bei Anmietung oder Neubau.
- Die Verwaltung prüft, ob die BBK-Werkstatt in ein solches Projekt einbezogen werden kann.
Begründung
Bildende Künstler*innen mussten in den letzten Jahren immer wieder umziehen und neu starten. Nun sind einige Künstler*innen wieder nur bis Ende 2022 in der Güterhallenstraße untergebracht, andere verstreut in der Stadt. Dies ist der Bedeutung der Bildenden Kunst und deren Akteur*innen nicht angemessen. Die kommunale Kulturpolitik sollte diesem Kulturbereich mehr Aufmerksamkeit und mehr Ressourcen zur Verfügung stellen.