Parkgebühren vereinheitlichen

Antrag zu den Etatberatungen 2025/2026

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim ändert die „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“ um folgende Aspekte:

Ab April 2025 werden die Zeiten in den Parkzonen 1 und 2 vereinheitlicht. Die Gebührenpflicht wird generell auf die Zeit von Montag bis Samstag 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr angeglichen.

Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder mit/ohne E-Motor-Unterstützung, E-Scooter und Fahrzeuge von Car-Sharing-Anbietern dürfen kostenfrei und unbeschränkt auf PKW-Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken.

Geplante Einnahmen:
2025= 300.000€
2026= 400.000€
2027= 400.000€
2028= 400.000€

Begründung

Eine einheitliche Gebührenzeit bei der Parkraumbewirtschaftung verhindert Ausweichverkehre in Wohnquartiere und die zeitliche Ausdehnung der Gebührenpflicht lenken den Parksuchverkehr noch gezielter in die Parkhäuser. Anwohner:innen mit eigenem PKW haben dadurch auch eine größere Chance, abends einen Stellplatz zu finden, wenn Nicht-Anwohner:innen ihre Fahrzeuge in den Parkhäusern abstellen oder andere Verkehrsmittel nutzen. Dies unterstützt zudem die Klimaschutzziele der Stadt Mannheim

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06. Dezember 2024
Kategorien: Allgemein, Etatanträge 2025/2026 | Schlagwörter: , , , , |