Ausgaben- und Leistungskritik der Zuschusszahlungen an externe Träger/ Dritte

Antrag zu den Etatberatungen 2025-2026

Der Gemeinderat beschließt:

Zur Stabilisierung des Mannheimer Haushalts werden in Abstimmungen mit den jeweiligen Dezernaten und den Zuschussempfängern alle derzeitigen Zuschusszahlungen einer detaillierten und tiefgreifenden Prüfung unterzogen:

  1. Werden die derzeitigen Zuschusszahlungen von den Empfängern konkret benötigt und wenn ja, in welcher Höhe? Hierbei ist ein Leistungs- und Mittelverwendungsnachweis durch jeden Zuschussempfänger zu erbringen.
  2. Welche Bedarfe bzw. Haushaltspositionen haben sich im Zeitablauf erledigt oder sind gestiegen?
  3. Gibt es Doppelförderungsstrukturen erbrachter Leistungen? Gibt es insbesondere Leistungen, die sowohl die Kommune als auch externe Träger parallel anbieten?
  4. Welche Leistungen entsprechen der Daseinsfürsorge und welche Leistungen sind zusätzliche Angebote an die Mannheimer Bevölkerung?
  5. Wie kann das Thema Dynamisierung zukünftig besser berücksichtigt werden und wie können Haushaltsbedarfe zukünftig rechtzeitig und ressourceneffizient vor Haushaltsberatungen ermittelt werden?

Die Stadtverwaltung erstellt während des Überprüfungsprozesses weiterhin eine vollständige Dokumentation der Zuschussempfänger mit o.g. Punkten und konkreten Ansprechpartnern.

Ein Konzept zum Vorgehen wird dem Gemeinderat bis spätestens 01.06.2025 vorgelegt. Im Anschluss wird über die Einbeziehung des Gemeinderats in den weiteren Prozess beraten. Über die ersten Ergebnisse der Gespräche der Verwaltung mit den Zuschussempfängern wird dem Gemeinderat im Spätjahr 2025 berichtet. Eine vollständige Ausgabenkritik mit einem Vorschlag zum künftigen Vorgehen wird dem Gemeinderat rechtzeitig vor Beginn der nächsten Haushaltsberatungen im Frühjahr 2026 vorgelegt.

Begründung:

Seit 2019 regt die GRÜNE Fraktion (leider bisher erfolglos) regelmäßig vor und während den Etatberatungen eine Überarbeitung der Systematik des bisherigen Zuschusswesens an.

Neben der notwendigen Berücksichtigung von im Zeitablauf steigenden Sach- und Personalkosten für die Zuschussempfänger müssen Zuschusszahlungen regelmäßig auch auf ihre Notwendigkeit und Aktualität hin überprüft werden.

Die Mitglieder des Mannheimer Gemeinderats sowie die Stadtverwaltung sind dazu verpflichtet, Steuermittel sinn- und verantwortungsvoll zu verwenden. Gerade und vor allem in Zeiten knapper Haushaltsmittel. Dies erfordert eine stetige Ausgaben- und Leistungskritik, nicht zuletzt auch aus Verantwortung gegenüber den bisherigen und zukünftigen Zuschussempfängern. Hierzu bedarf es im ersten Schritt eine vollständige Überprüfung des bisherigen Systems und der aktuellen Zahlungen. Im Anschluss erfolgt die gemeinsame Erarbeitung eines neuen Zuschussmodells mit regelmäßiger Überprüfungssystematik. Diese muss bereits im nächsten Doppelhaushalt zum Einsatz kommen.

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06. Dezember 2024
Kategorien: Allgemein, Etatanträge 2025/2026 |