Neuer Bahnübergang in Neuostheim
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 19.11.2024
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung stellt die Planungen der RNV zum Rückbau des Bahnübergangs „Feudenheimer Fähre“ am ehemaligen Campingplatz Neuostheim und zum Neubau einer Anbindung der Seckenheimer Landstraße an den Neckartalradweg im Bereich der Haltestelle Duale Hochschule vor. Der neue Übergang mündet in den Neckartalradweg Mannheim-Heidelberg und liegt im Naturschutzgebiet „Wörthel“.
Es wird erläutert:
- Wie breit der neue Zugang wird und welche Eingriffe in das Naturschutzgebiet nötig sein werden.
- Ob der bestehende Radweg für die schweren Fahrzeuge ausgebaut und verbreitert werden muss und wenn ja, in welchem Maße.
- Wie die Eingriffe in das Naturschutzgebiet ausgeglichen werden sollen.
- Wie die zu erwartenden Konflikte mit dem Radverkehr minimiert werden sollen.
- Mit welchen Kosten zu rechnen ist und wer diese übernimmt.
- Welche Möglichkeiten bestehen, den bestehenden Übergang zu ertüchtigen.
Begründung:
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle „Duale Hochschule“ befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/planfeststellungsverfahren/barrierefreier-ausbau-des-haltepunktes-duale-hochschule-in-mannheim/ sind die Planungsunterlagen einzusehen.
Die derzeitige Zufahrt zum Alten Fährhaus über die Gleise der Linie 5 ist sanierungsbedürftig.
Mit dem Umbau der Haltestelle soll deshalb an neuer Stelle ein Zugang zum Neckarvorland erschlossen werden. Die Planung zieht umfangreiche Eingriffe in den Naturhaushalt nach sich, der Zugang soll für schwere Fahrzeuge ausgebaut werden.
Zitat aus dem Erläuterungsbericht zum PFV:
„Im Bereich des Haltepunktes Duale Hochschule wird ein neuer Bahnübergang zwischen den beiden Bahnsteigen eingerichtet, um weiterhin eine Zugänglichkeit des Neckarufers für Fahrzeuge zu gewährleisten. Dieser Bahnübergang darf, wie auch der bestehende Bahnübergang, nur von Berechtigten befahren werden. Als Bemessungsfahrzeuge wurden hier landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Anhänger, das dreiachsige Müllfahrzeug und ein vierachsiger LKW betrachtet.“
Diese Fahrzeuge würden über ca. 400m den Neckartalradweg zum Fährhaus Richtung Westen nutzen, die bisherige Zufahrt erfolgte auf eigener Trasse.
Die Auswirkungen auf den Radverkehr sowie auf den Naturhaushalt sind weitreichend und müssen gemeinderätlich beraten werden.