Tempo 30 und Bewohnerparken ausdehnen Möglichkeiten des neuen Straßenverkehrsgesetzes

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2024

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verwaltung erstellt eine Liste zur Erstellung von Lückenschlüssen in Tempo-Wechselbereichen um Tempo 30 weitestgehend auszudehnen.
  2. Eine weitere Liste wird mit Straßen, die durch das aktualisierte Lärmkataster entweder nachts oder ganztags durch Überschreitung der Lärmgrenzwerte für Tempo 30 in Frage kommen, erstellt.
  3. Bei durch 1. und 2. in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte wird Tempo 30 entsprechend umgesetzt.
  4. Mit den Änderungen kann das Bewohnerparken bereits bei drohendem Parkraummangel ausgedehnt werden. Die Verwaltung erstellt dazu ebenfalls eine Liste der dafür in Frage kommenden Bereiche.
  5. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat welche weiteren Möglichkeiten sich der Stadt mit dem neuen SVG und der angepassten STVO bieten.

Begründung

Das neue Straßenverkehrsgesetz und die Anpassung der Straßenverkehrsordnung ermöglichen die Ausdehnung von Tempo 30. U.a. durch das Schließen von Streckenabschnitten bei Wechseltempo zwischen 30 und 50 auf bis zu 500 Meter, etwa im Umfeld von Krankenhäusern, Schulen und Altenheimen.

Lärmbereiche in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten die 59 db(A) tagsüber und 49 db(A) nachts überschreiten können und konnten schon vor der Änderung des SVG und der STVO auf Tempo 30 gemindert werden.

Mit den Änderungen kann nun auch das Bewohnerparken statt wie bisher bei akutem nun bereits bei drohendem Parkraummangel ausgedehnt werden.

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16. Juli 2024
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