Einführung der Grundsteuer C ab 2025
Antrag zu den Etatberatungen 2024
Der Gemeinderat möge beschließen:
Ab dem Jahre 2025 werden baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke für Wohnzwecke in Mannheim über die Grundsteuer C besteuert. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Konzept zur Umsetzung der Grundsteuer C in Mannheim rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen vor.
Begründung:
Die neue Grundsteuer C soll den Gemeinden dabei helfen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Die Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern und finanzielle Anreize setzen, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen.