Sondernutzungsgebühren E-Scooter

Antrag zu den Etatberatungen 2024

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim erhebt für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch E-Scooter je Fahrzeug und Jahr 50 Euro.

Geplante Einnahmen:

2024: 0
2025: 125.000€
2026: 125.000€
2027: 125.000€

Begründung:

Die neue Rechtslage ermöglicht mittlerweile die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zur Nutzung des öffentlichen Raumes und sollte daher, Beispielen anderer Städte folgend, auch in Mannheim ab 2025 erhoben werden. Rund 2.500 E-Scooter werden derzeit in Mannheim zur Nutzung angeboten und belegen damit wertvollen öffentlichen Raum.

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08. Dezember 2023
Kategorien: Etatanträge 2024 | Schlagwörter: , |