Sondernutzungsgebühren E-Scooter
Antrag zu den Etatberatungen 2024
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim erhebt für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch E-Scooter je Fahrzeug und Jahr 50 Euro.
Geplante Einnahmen:
2024: 0
2025: 125.000€
2026: 125.000€
2027: 125.000€
Begründung:
Die neue Rechtslage ermöglicht mittlerweile die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zur Nutzung des öffentlichen Raumes und sollte daher, Beispielen anderer Städte folgend, auch in Mannheim ab 2025 erhoben werden. Rund 2.500 E-Scooter werden derzeit in Mannheim zur Nutzung angeboten und belegen damit wertvollen öffentlichen Raum.