Einrichtung von Springerstellen und Stelle für Medien und Digitales in der OKJA
Antrag zu den Etatberatungen 2024
Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung von zwei Springerstellen mit je 1 VK und einer Stelle für Medien und Digitales (1 VK) für alle Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) gemäß dem bestehenden Gemeinderatsbeschluss V336/2023. Die erste Springerstelle wird zum 1.1.2024 eingerichtet, die zweite Springerstelle zum 1.1.2025. Die Stelle für Medien und Digitales wird zum 1.1.2024 eingerichtet.
Beantragte Mittel:
2024: 147.500€
2025: 220.700€
2026: 220.700€
2027: 220.700€
Begründung:
In einem Alltag, in dem Kinder und Jugendliche vermehrt mit Krisen, Konflikten und Kriegen konfrontiert sind, gewinnt offene Kinder- und Jugendarbeit eine unverzichtbare Bedeutung. Sie spielt eine entscheidende Rolle in der emotionalen, sozialen und kreativen Entwicklung junger Menschen. Gerade in Zeiten von Unsicherheit bietet die offene Jugendarbeit einen stabilen Rahmen, um Gemeinschaft, Unterstützung und persönliches Wachstum zu fördern.
Um Stabilität durch regelmäßige Öffnungszeiten in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) aufrechtzuerhalten und zielgruppen- sowie themenspezifische Angebote sowie die auf Vertrauen basierende Beziehungsarbeit zu gewährleisten, ist die Implementierung von Springerstellen von entscheidender Bedeutung. Insbesondere in Jugendtreffs, die gemäß den Standards mit je 1,5 Vollzeitstellen besetzt sind, hat der Ausfall einer Fachkraft gravierende Auswirkungen. Die Einrichtung von Springerstellen zielt darauf ab, Kontinuität und Angebotsvielfalt zu gewährleisten.
Der Umgang mit digitalen Medien erfordert Kompetenzen, die Kinder und Jugendliche erst entwickeln müssen. Um sie dabei zu unterstützen bedarf es eine zusätzliche Stelle, die Angebote der Medienpädagogik und -prävention, einer Begleitung der Digitalisierung in den Jugendeinrichtungen sowie die Organisation von Fortbildungen für die Mitarbeitenden der OKJA bereitstellt.