Unterstützung des Antidiskriminierungsbüro Mannheim e.V. erhöhen
Antrag zu den Etatberatungen 2024
Der Gemeinderat beschließt:
Das Antidiskriminierungsbüro (ADB) erhält ab 2024 eine erhöhte institutionelle Förderung.
Beantragte Mittel
2024: 45.000€
2025: 90.000€
2026: 90.000€
2027: 90.000€
Diskriminierung ist eine oftmals tagtäglich stattfindende Ungleichbehandlung, die als Sammelbegriff alle Formen der Schlechterbehandlung, Würdeverletzung, Herabsetzung, Abwertung, Ausgrenzung, Nichtbeachtung und der (sexuellen) Belästigung umfasst – und zwar ohne sachliche Rechtfertigung.
Das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sechs schützenswerte Merkmale: Rassistische Zuschreibung / ethnische Herkunft, Lebensalter, sexuelle Identität oder Orientierung, Geschlecht, Behinderung und Religion / Weltanschauung.
In den letzten Jahren nehmen die Diskriminierungen deutlich zu. Damit wachsen die Anforderungen an das ADB. Derzeit sind die 1,5 Stellen eklatant überlastet. Es bedarf dringend einer Personalaufstockung. Die Durchsetzung des AGG kann nicht dem Ehrenamt alleine überlassen werden.