Bodenbevorratung bei der Ausweisung von Baugebieten
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 24.10.2023
Anfrage
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
Wann wird die Verwaltung dem Gemeinderat eine Vorlage zur Bodenbevorratung im Fall der Ausweisung von Bauland vorlegen?
Begründung:
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass angelehnt an das sog. Münsteraner Modell Baurecht für größere Baugebiete nur noch geschaffen werden soll, wenn der Stadt ein bestimmter Anteil (50 %) der Grundstücke bzw. Flächen zu Eigentum übertragen wird. Die Stadtverwaltung wurde mit der Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage beauftragt. Diese Vorlage war zuletzt für Herbst 2023 angekündigt. Unter den Vorlagen für die Sitzung am 24.10.2023 findet sich aber keine entsprechende Vorlage.
Zwar soll der Außenbereich von Bebauung freigehalten werden, und im Innenbereich gibt es häufig keine größeren Bauflächen mehr. In manchen Fällen könnte eine entsprechende Regelung aber doch zum Tragen kommen, ggfs. zum Beispiel im Fall der Planung von Wohngebieten im Bereich „Spiegelfabrik“. Städtische Bodenbevorratung ist zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums und von Grundstücken für städtische Bedarfe im Übrigen dringend erforderlich.