Verwaltung eines Hochhaus-Komplexes in Mannheim-Vogelstang durch die Grand City Property
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 05.10.2023
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
- Wurde der Grand City Property (GCP) von der Stadt Mannheim eine Genehmigung zur Verwaltung von Wohnimmobilien nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO erteilt? Wenn nicht: Ist der Stadtverwaltung sonst bekannt, ob der GCP eine solche Genehmigung erteilt wurde oder ob sie nach § 4 GewO davon befreit ist?
- Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung, um die Grand City Property zu veranlassen, die im Pressebericht des Mannheimer Morgen* genannten Missstände abzustellen?
- Hat die Stadtverwaltung eine Gewerbeuntersagung gegenüber der GCP wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO geprüft? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht?
Begründung
Die o.g. Berichterstattung legt eine Unzuverlässigkeit der Hausverwaltung der entsprechenden Immobilien nahe, unter der die Mieterinnen und Mieter zu leiden haben. In diesem Fall würde Handlungsbedarf bestehen.
*https://www.mannheimer-morgen.de/meinung/kommentare_artikel,-kommentar-verzweifelte-mieter-auf-der-vogelstang-_arid,2122616.html
*********************
Ergebnis:
Auf unsere Fragen ist die Verwaltung in der Informationsvorlage V658/2023 eingegangen.