Regelkonforme Planung und Umsetzung von Radschnellverbindungen
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 25.04.2023
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Verwaltung überprüft, ob bei der Planung von Radschnellverbindungen die diesbezüglich bestehenden Regelwerke vollständig beachtet werden und der Radwegebau nach geltenden Normen umgesetzt wird.
- Sollten hiervon, etwa aufgrund von spezifischen örtlichen Gegebenheiten, Abweichungen erforderlich werden, sind diese mit ausreichend zeitlichem Vorlauf gegenüber dem Gemeinderat, den Bezirksbeiräten und den Trägern öffentlicher Belange schriftlich zu begründen. Ferner werden auch die Mitglieder des „Runden Tisches Radverkehr“ über normenabweichende Planungen rechtzeitig informiert.
- Die in Mannheim teils auf fünf verschiedene Ämter und Gesellschaften übertragene Planung und Umsetzung von Radschnellverbindungen wird künftig durch eine bei der Verkehrsplanung angesiedelte zentrale Steuerungsstelle koordiniert, welche die Verantwortung für eine einheitliche und regelkonforme Umsetzung der Maßnahmen trägt.
Begründung
Die zwischen Sportpark und Neckarplatt durchgeführte Maßnahme zeigt exemplarisch, dass in Mannheim eine regelkonforme Planung von Radschnellwegen nicht immer gewährleistet ist. Allein schon bei der Einmündung ins Neckarplatt werden wichtige Qualitätsstandards missachtet.
Die Unfallgefahr wird zusätzlich noch dadurch erhöht, dass unmittelbar am Knotenpunkt Neckarplatt mehrere KfZ-Stellplätze eingerichtet wurden und deshalb die Sichtbeziehung zwischen den heranfahrenden KfZ und den Radfahrenden unterbrochen wird.