Aufhebung der Sperrzeiten
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung, Tagesordnungspunkt Ö9, am 01.12.2022
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim beschließt gem. § 11 der Gaststättenverordnung die zunächst befristete Aufhebung der Sperrzeit für ein Jahr für:
- Veranstaltungsbetriebe
- Kulturelle Einrichtungen
- Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb
- Discotheken
im Gebiet der Stadt Mannheim. Nach einem Jahr wird evaluiert, welche Auswirkungen die Aufhebung der Sperrzeit hat, um ggf. die Befristung aufzuheben.
Begründung:
Seit der Einführung einer Sperrzeit hat sich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen, aber auch das Betriebsmodell von Clubs und Diskotheken geändert. Ein weiterer Aspekt von Nachtkultur betrifft das generell veränderte Ausgehverhalten durch die zunehmende Arbeits- und Freizeitflexibilisierung. Auch das verschiebt die Ausgehzeiten des Publikums.
Steigende Mieten und Kosten u.a. für den Wareneinsatz sowie die Auswirkungen der Coronapandemie fordern Clubbetreibende sehr. Sie sind nun umso mehr darauf angewiesen, das Zeitfenster, in dem der Betrieb wirtschaftlich ist, zu vergrößern.
Die Besucher*innen betreten die Diskotheken meist zwischen 23 und 01 Uhr in der Nacht, bei Clubs geht die Tendenz sogar in Richtung 24 und 02 Uhr. Gegen 05 Uhr morgens sind die Clubs dann noch gut besucht, jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Gäste nach draußen zu bitten. Durch diese Überfüllung entstehen oft im öffentlichen Raum Situationen für Ruhestörungen.
Die Aufhebung der Sperrzeit bringt den Vorteil mit sich, dass Veranstaltungen kein zeitlich fixiertes Ende haben. Damit werden Lärmentwicklungen vermieden, die bei Beibehaltung der Sperrzeit werktags um 3:00 Uhr morgens oder am Wochenende um 5:00 Uhr bei einem fixen Veranstaltungsende notwendigerweise mit der Abreise des gesamten –teilweise alkoholisierten- Besucherverkehrs verbunden sind. Die individuelle Abreise der Besucher unabhängig von einem fixierten Veranstaltungsende entzerrt die Verkehrsabläufe, was neben der Lärmvermeidung auch der öffentlichen Sicherheit zuträglich ist.
Einige Bundesländer und Städte haben die Vielzahl an verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsentwürfen schon erkannt und haben die Sperrzeit abgeschafft oder gewähren unkompliziert eine dauerhafte Sperrzeitverkürzung.
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Ergebnis:
Die GRÜNE Fraktion forderte in ihrem Antrag eine befristete Aufhebung der Sperrstunde. Das hat den Vorteil, dass Veranstaltungen kein zeitlich fixiertes Ende haben und damit Lärm vermieden werden kann.
Die Verwaltung beantwortete das Anliegen nun in einer Informationsvorlage (V234/2023). Sie stellt fest, dass die Vorraussetzungen für eine Sperrzeitaufhebung nicht gegeben sind und dem Antrag daher nicht stattgegeben werden kann.