Anbindung der Otto-Bauder-Anlage an die Randerschließung
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderates am 26.07.2022
Die Verwaltung beantwortet nachfolgende Fragen.
Das Neubaugebiet auf der Otto-Bauder-Anlage in Seckenheim soll an die Randerschließung angebunden werden. Folgende Fragen stellen sich im Rahmen des nötigen Straßenbaus:
- Wie hoch ist die zusätzliche Flächenversiegelung durch die Straßenanbindung?
- Welche Biotope, wie zum Beispiel Wiesen, Hecken oder Ackerfläche, sollen in welcher Flächengröße überbaut werden?
- Wie viele Obstbäume sind gefährdet?
- Wie viele Bäume und Hecken sind gefährdet, die der Baumschutzsatzung unterliegen?
- Wie ist die Auswirkung auf den Lärmschutz?
- An welcher Stelle kann ein Ausgleich durch Entsiegelung erfolgen?
- Gibt es schon eine Kostenkalkulation für die geplante Randerschließung?
- Sind die Kosten schon in dem kommenden Haushalt für 2023 eingepreist?
Begründung
Die Anbindung des Neubaugebiets an die Randerschließung hat eine zusätzliche Versiegelung durch den Straßenbau zur Folge. Gleichzeitig werden Hecken zerstört, eine Obstwiese zerschnitten und der Lärmschutz geöffnet. Gerade in diesen heißen Tagen wird der Wert von Grünflächen und Gehölzen wieder deutlich und der Schutz der Stadtbäume ist ein stadtweites Thema. Die Auswirkungen der Planung auf die Naturgüter muss diskutiert werden.
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Ergebnis:
Flächenversiegelung bei Anbindung des Neubaugebiets Otto-Bauder-Anlage so gering wie möglich halten! Wir hatten in einer Anfrage nachgefragt, wie hoch die Flächenversiegelung durch die Straßenanbindung des Neubaugebiets Otto-Bauder-Anlage in Seckenheim ist. Leider antwortete die Stadtverwaltung in der Informationsvorlage V509/2022, dass man zum aktuellen Zeitpunkt noch keine belastbaren Prognosen zur Flächenversiegelung kommunizieren könne. Gleiches gilt für die Betroffenheit der Biotope sowie dem Lärmschutz. Wir werden den Planungsprozess sehr genau verfolgen und uns weiter für eine möglichst geringe Flächenversiegelung sowie den Schutz der Biotope einsetzen!