Kommunale Wärmeplanung – Update auf den aktuellen Stand
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 08.02.2022
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat zeitnahe über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung. Dabei werden explizit auch die folgenden Punkte genauer erläutert:
- Wie sind die Details der Ausschreibung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung, wie Ausschreibung, Budget und Fördermittel durch das Land?
- Welche Ausschreibungsbewerber gab es und wer erhielt den Zuschlag?
- Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand und wann wird die Planung fertiggestellt?
- Gibt es eine Kooperation mit MVV und den Bezirksschornsteinfegern?
- Sind die einzelnen Kennwerte für die Bestandsanalyse schon bekannt und wenn ja wie lauten diese?
- Wann werden die Ergebnisse der Wärmeplanung öffentlich vorgestellt?
- Wie werden die Ergebnisse im Klimaschutzaktion Plan berücksichtigt?
Begründung
Im Rahmen der vom Land initiierten kommunalen Wärmeplanung werden die Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, eine Strategie zum Umbau ihrer Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität zu entwickeln. Genauere Details zum Umfang werden im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz geregelt. Dieses schreibt u.a. das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 vor. Außerdem umfasst die kommunale Wärmeplanung folgende vier Punkte:
- Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur
- Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme
- Aufstellung klimaneutrales Zielszenario 2040, mit Zwischenschritt 2030
- Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog
Des Weiteren sind ebenfalls konkrete Maßnahmen zu nennen, mit deren Umsetzung innerhalb der folgenden fünf Jahre begonnen werden muss. Die Aufstellung des Plan erfolgt überdies unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Die Wärmeversorgung wird dabei als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge verstanden.
Da die Energiewende nur durch eine erfolgreiche Wärmewende gelingen kann, ist die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Meilenstein zum Erreichen der Klimaneutralität. Im Rahmen der Planungen müssen dabei alle Akteur*innen von Energieversorger und Stadtverwaltung über lokale Unternehmen bis hin zur Bürgerschaft einbezogen werden. Um dies zu gewährleisten bedarf es mehr Transparenz bezüglich der aktuellen Planungen, sowie eine öffentliche Vorstellung im Gemeinderat, damit die breite Bürgerschaft einbezogen werden kann.