Nachjustierung Parkgebühren
Die „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“ wird wie folgt geändert:
1.
§2 Gebührensätze
Es werden folgende Tarife festgelegt:
Tarif für Zone 1 und Zone 2 je angefangene 20 Minuten = 1,20 €;
Die Tarife der Zone 1 gelten täglich von 0-24 Uhr;
Die Tarife in der Zone 2 gelten täglich von 6-24 Uhr
2.
§4 Sonderregelung für Besucher und Bewohner
Für die Bereiche mit Parkscheinautomaten, in denen mit Anliegerberechtigung kostenlos geparkt werden darf, gilt für die Besucher der berechtigten Anlieger folgende Sonderregelung:
Die Bewohner haben die Möglichkeit, Parkberechtigungsscheine für ihre Besucher gegen ein Entgelt von 5 €/Schein zu erwerben, die jeweils für 24 Stunden gelten. Sie können im Jahr maximal 10 dieser Scheine erwerben gegen Vorlage ihres Parkberechtigungsscheines/ ihrer Meldebescheinigung.
3.
Einführung eines Handwerker-Tagesparkausweises für 5 €/Tag
4.
Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen können an den bewirtschafteten Parkplätzen kostenfrei parken.
Begründung:
Der Gebührenabstand im öffentlichen Raum zu den Gebühren in den Parkhäusern der Mannheimer Parkhausbetriebe wird ausgeweitet und stadtweit vereinfacht. Um den öffentlichen Raum zurückzugewinnen, muss dieser Abstand deutlich vergrößert und das Parken im öffentlichen Raum in die Parkhäuser und zu Flächen außerhalb des Zentrums (Park&Ride) geleitet werden. Zudem muss den Anwohner*innen mehr Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Die Einführung eines Handwerkerparkausweises federt die Kosten für diese Betriebe ab.
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Ergebnis Etatberatungen am 14.12.2021:
Die Verwaltung wird einen Vorschlag erarbeiten.
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Ergebnis:
Leider keinen Erfolg hatten wir mit unserem Etatantrag zur Änderung der Parkgebühren in Mannheim. Die Stadtverwaltung antwortete in der Informationsvorlage V037/2022, dass die Parkgebühren erst im Januar 2021 für beide Zonen erhöht wurden. Dementsprechend sieht sie eine Veränderung als nicht erforderlich an.