Zukunft der U-Halle: offene Fragen klären

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 07.12.2021,
NÖ 15.2 „Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle““

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Jegliche temporäre oder langfristige Nutzung der U-Halle über die BUGA 2023 hinaus ist vom Gemeinderat zu genehmigen.
  2. Gleiches gilt für entsprechende Pacht- oder anderweitige Nutzungsverträge.
  3. Ein dauerhafter Erhalt von Gebäudeteilen muss mit einem entsprechenden Konzept, langfristigen Verträgen und einem langfristigen Finanzierungskonzept abgesichert werden.
  4. Weiterhin wird das Ziel der maximalen Entsiegelung seitens der Stadt als Eigentümerin der U-Halle verfolgt.
  5. Sämtliche Nutzungen müssen mit dem Grünzug Nord-Ost und den entsprechenden ökologischen Belangen vereinbar sein.

Begründung:

Bei der Qualifizierung der U-Halle wurde vereinbart, dass ein tragfähiges Nutzungskonzept und eine weitestgehende Entsiegelung, bzw. ein maximaler Gebäudeerhalt von 5.600 qm zugesichert wird. Bislang konnte außer der Gastronomie keine langfristige Nutzung vereinbart und kein klarer Finanzierungsrahmen dargelegt werden. Der nun zu beschließende Bebauungsplan umfasst eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten, die keinesfalls alle realisiert werden können. Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind momentan noch völlig unklar. Um dem sich langfristig engagierenden Gastronomen eine verlässliche Perspektive zu bieten, muss den Bebauungsplan zwar jetzt beschlossen werden, die möglichen Nutzungen und der Erhalt weiterer Gebäudeteile werden durch ihn aber nicht determiniert.

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07. Dezember 2021
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