Aufwertung der Bildenden Kunst: Einrichtung eines Kunst- und Atelierhaus

Antrag Einrichtunge eines Atelierhauses

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats 26.10.2021

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Kulturverwaltung erstellt einen Bedarfsbericht zu Atelierräumen (Anzahl, Quadratmeter, Beschaffenheit) für Bildende Künstler*innen in der Stadt.
  2. Die Verwaltung prüft die Kosten eines möglichen städtischen Kunst- und Atelierhauses bei Anmietung oder Neubau.
  3. Die Verwaltung prüft, ob die BBK-Werkstatt in ein solches Projekt einbezogen werden kann.

Begründung

Bildende Künstler*innen mussten in den letzten Jahren immer wieder umziehen und neu starten. Nun sind einige Künstler*innen wieder nur bis Ende 2022 in der Güterhallenstraße untergebracht, andere verstreut in der Stadt. Dies ist der Bedeutung der Bildenden Kunst und deren Akteur*innen nicht angemessen. Die kommunale Kulturpolitik sollte diesem Kulturbereich mehr Aufmerksamkeit und mehr Ressourcen zur Verfügung stellen.

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26. Oktober 2021
Kategorien: Anträge 2021 | Schlagwörter: , , , , |