Licht aus für Insekten

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 05.10.2021

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung setzt die Vorgaben des § 21 Absatz 2 NatSchG:

„Es ist im Zeitraum vom 01. April bis zum 30. September ganztägig und vom 01. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.“

um.

  1. An städtische Gebäude sollen möglichst schnell die Beleuchtung abgestellt werden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
  2. Die Verwaltung geht auf die Liegenschaftsverwaltung von Bund und Land zu, um auch an diesen Gebäuden die Vorgaben umzusetzen.


Begründung

Durch die Änderungen im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurden im Juli 2020 notwendige Ergänzungen und Anpassungen durch das Land Baden-Württemberg vorgenommen, um dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenzuwirken. Der Insektenschutz steht hierbei besonders im Mittelpunkt der Regelungen, denn Insekten nehmen eine zentrale Rolle im Ökosystem ein. Durch die zunehmende nächtliche Beleuchtung wirkt sich auf vielfältige Weise negativ auf nachtaktive Insektenpopulationen aus, die ca. die Hälfte aller Insektenarten ausmachen und trägt damit zum Insektenserben bei.

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Ergebnis:

Die Stadtverwaltung antwortet in der Informationsvorlage V660/2021, dass die Naturschutzbehörde der Stadt Mannheim 2020 bereits sämtliche gebäudeverwaltenden Dienststellen auf die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen hingewiesen habe. Bei vielen städtischen Gebäuden sei die Beleuchtung über Zeitschaltuhren bereits an die Rechtslage angepasst worden. Zudem sei man mit der Schlossverwaltung im Austausch, um eine Ausschaltung der Lichter dort nachts zu erreichen. Wir finden diese Anstrengungen nicht ausreichend, da viele städtische Gebäude immer noch ihre Beleuchtung nachts nicht ausschalten. Wir bleiben deshalb weiter an dem Thema dran und setzen uns für das Ausschalten des Lichts an städtischen Gebäuden ein!

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28. September 2021
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