Gebäudeneubauten fit für die Zukunft machen!

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 22.04.2021

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verwaltung plant zeitnah ein Überarbeitung der Musterkaufverträge für Gewerbebauplätze und Geschosswohnungsbau und schreibt dort für beide Bauwerktypen den Energiestandard KfW 40 plus vor. In begründeten Ausnahmen kann von dieser Regelung bei Gewerbebauplätzen abgewichen werden. Die Nutzung von Solarenergie, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist, wird vorgeschrieben.
  2. Bei städtischen Neubauten und Neubauten der städtischen Eigenbetriebe werden die Anforderungen an den energetischen Standard auf Energiestandard KfW 40 plus festgelegt. Ausnahmen sind in begründeten Fällen bei technischen Gebäuden (Eigenbetriebe) möglich. Die Nutzung von Solarenergie, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist, wird vorgeschrieben.
  3. Der Grundsatzbeschluss wird gefasst, dass Neubauten in Konversionsflächen grundsätzlich im Energiestandard KfW 40 plus zu errichten sind. Ausnahmen sind in begründeten Fällen zulässig (z.B. Nicht-Wohngebäude). Die Nutzung von Solarenergie, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist, wird vorgeschrieben.
  4. Darüber hinaus erarbeitet die Verwaltung zeitnah ein umfassendes Energiekonzept für Konversionsflächen nach Heidelberger Vorbild (Energie-Konzept-Konversionsflächen).
  5. Die Verwaltung prüft die Einführung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesbauministeriums für kommunale Bauprojekte.

Begründung

Der Gebäudesektor ist laut Umweltbundesamt für rund 30% der CO2-Emissionen verantwortlich. Bei Betrachtung der durchschnittlichen Lebensdauer von 70 bis 100 Jahren für Neubauten wird deutlich, dass Investitionen in Gebäude langjährige Folgen mit sich tragen. Jedes errichtete Gebäude mit geringeren Energiestandards ist hingegen eine fehlgeleitete Investition, da sich dieses nur unter erheblich finanziellen Aufwand nachträglich modernisieren lässt. Umso wichtiger ist es deshalb neu entstehende Gebäude mit dem höchsten Energiestandard zu errichten.

Auf kommunaler Ebene existiert keine Rechtsgrundlage, weshalb eine solche Regelung allein über Musterkaufverträge möglich ist. Der städtische Konzern muss hier Vorreiter sein und auch bei den eigenen Neubauten gleiche energetische Standards, sowie die Nutzung von Solarenergie verbindlich verankern. Die Konversionsgebiete spielen hierbei als größere zusammenhängende Entwicklungsflächen eine zentrale Rolle. Dieses Potenzial wollen wir nutzen und dem guten Beispiel von Städten wie Heidelberg folgen.

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Ergebnis:

In der Informationsvorlage V686/2022 erklärte die Stadtverwaltung, dass sich die Musterkaufverträge derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen befinden. Die Verwaltung will auch den beschlossenen Klimaschutzaktionsplan berücksichtigen, um eine doppelte Anpassung der Musterverträge zu vermeiden. Im 1. Quartal soll eine Beschlussvorlage präsentiert werden. Wir sind sehr gespannt auf die Überarbeitung der Musterverkaufverträge und werde die Ergebnisse genau analysieren.

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20. April 2021
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