Mehr Photovoltaik auf Mannheims Dachflächen
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 16.03.2021
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Stadt Mannheim beauftragt die neu gegründete smart City GmbH gemeinsam mit der GBG, der Stadtverwaltung selbst und weiteren städtischen Gesellschaften Potenziale für die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen zu eruieren und diese systematisch umzusetzen.
- Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Gewerbebereich und im Geschosswohnungsbau mit mindestens 10 Wohneinheiten auf städtischen Flachen und im Rahmen städtebaulicher Verträge umgesetzt werden kann.
- Die Stadtverwaltung erprobt Mieterstrom-Modelle sowie Formen von Pachtmodellen und Kooperationen mit Dienstleistern, um die Nachrüstung oder Ausstattung mit Photovoltaik zu ermöglichen, ohne sie zum zusätzlichen Kostenfaktor für Mieterinnen und Mieter zu machen.
- Die Stadtverwaltung fertigt ein Kataster über Photovoltaik-Potenziale auf privaten Dachflächen, Fassaden und Freiflächen aus, das dazu dient, Besitzer*innen von geeigneten Flächen, die PV-Anlagen ermöglichen wollen, und Betreiber in Kontakt zu bringen
Begründung
Ab 2022 besteht in Baden-Württemberg gemäß dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ auf allen Neubauten, die zu weniger als 5 % für Wohnzwecke genutzt werden, die Pflicht, Photovoltaik-Anlagen darauf zu errichten. Das betrifft u.a. Lager- und Fabrikationshallen, Bürogebäude, Supermärkte und Parkhäuser. Damit wird ein Beitrag zur klimaneutralen Energieerzeugung geleistet. Da aber die Pflicht nicht für Wohngebäude gilt, werden die Möglichkeiten der Solarenergie-Nutzung im sonnigen Südwesten weiterhin nur in unbefriedigendem Umfang genutzt.
Markus Müller, der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, kritisiert in einer Pressemitteilung: „Eine Beschränkung auf Photovoltaikpflicht für neue Gewerbeimmobilien greift zu kurz. (…) Forschung und Entwicklung sind weiter. Es gibt sie, die gebäudeintegrierte Photovoltaik durch multifunktionale Baustoffe, intelligente Fenster oder Solarziegel. Hier staatliche Lenkungswirkung zu entfalten sowie die PV- Pflicht als Teil einer dem Standort Baden-Württemberg angemessenen wirtschaftspolitischen Strategie anzulegen, würde sich lohnen.“
(Quelle: https://www.akbw.de/service/presse/pm/2020/beschraenkung-greift-zu-kurz.html)
Die Städte Waiblingen (seit 2006), Tübingen (seit 2018) und Konstanz (seit 2019) haben kommunale Satzungen erlassen, wonach neu errichtete Wohngebäude, die bestimmte Kriterien erfüllen, mit Photovoltaik-Anlagen (in Waiblingen wahlweise Solarthermie) ausgestattet werden müssen. Es wäre sicher sinnvoll, in Austausch mit diesen Städten zu treten, um von ihren Erfahrungen mit rechtlichen Hürden und ihren Erkenntnissen über die Auswirkungen auf die jeweilige Klimabilanz zu profitieren.
Um dabei Kostensteigerungen bei der Errichtung von Wohnraum zu vermeiden, besteht die Möglichkeit von Kooperationen und Pachtmodellen. So können beispielsweise die MVV oder Energiegenossenschaften die Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude errichten. Bewohner können die damit erzeugte Energie zu einem günstigen Tarif abnehmen. Die Eigentümer des Hauses erhalten eine Vergütung. Außerdem haben sie keinerlei Aufwand für die Wartung und Instandhaltung der Anlage.
Ein Beispiel aus der Region ist die Heinrich-Pesch-Siedlung in Ludwigshafen. Dort werden alle Neubauten, errichtet durch eine Kooperation der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GAG, der Caritas und der Sparkasse Vorderpfalz, von den Technischen Werken Ludwigshafen (TWL) mit Photovoltaik-Anlagen und Wasserstoff-Speichern ausgestattet. Die wirtschaftliche und technische Betreuung liegt allein bei den TWL. Die Mieter können den Solarstrom vergünstigt beziehen. (Quelle: https://heinrich-pesch-siedlung.de/2020/11/04/kooperationsvertrag-twl-unterzeichnet/)
Die Klimaschutzagentur Mannheim bietet mit ihrer Kampagne „Mach dein Dach sonnenreif“ ausgezeichnete Beratung zum Thema Photovoltaik. Deshalb sollte die Stadt mit der GBG als gutes Vorbild vorangehen und Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich beim Neubau und bei günstigen Voraussetzungen auch im Bestand vorsehen. Wo rechtlich zulässig, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, sollte längerfristig eine Pflicht zur Photovoltaik-Nutzung eingeführt werden.