Sachstand U-Halle
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 03.11.2020
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
• Welche Kosten für Sanierung und Um- und Rückbau entstehen, wenn die Halle nur temporär für die BUGA genutzt wird und wer trägt diese Kosten?
• Welche Kosten für Sanierung und Um- und Ausbau entstehen, wenn die Halle für eine dauerhafte Nutzung hergerichtet wird und wer trägt die Kosten?
• Mit welchen wiederkehrenden Kosten ist im Falle einer dauerhaften Nutzung der U-Halle jährlich zu rechnen und wer trägt diese Kosten?
• Welche Interessenten gibt es derzeit für eine Nutzung der Halle über die BUGA hinaus, wie stellt sich deren Raumbedarf dar? Können diese Interessenten für die Kosten der Nutzung aufkommen oder handelt es sich um Projekte, die ggf. durch Finanzmittel der Stadt getragen werden würden? Können diese Interessenten für einen Teil der durch Sanierung und Um- und Ausbau entstehenden Kosten aufkommen?
• Hat die Stadt selbst Pläne für eine dauerhafte Nutzung der U-Halle für städtische Projekte; falls ja für welche und wie stellt sich deren Raumbedarf dar?
• mit welcher Verkehrsbelastung ist bei einem Dauerbetrieb zu rechnen und wo werden die nötigen Stellplätze realisiert?
• Wie stellt sich die Flächenbilanz beim Dauerbetrieb dar, wie viel m² können komplett entsiegelt werden und wie viele m² sollen aus gestalterischen oder statischen Gründen erhalten bleiben?
Begründung
Der Gemeinderat muss zeitnah darüber entscheiden, ob die U-Halle nur temporär für eine Nutzung während der BUGA 2023 ertüchtigt wird, oder ob ein Teil der Halle dauerhaft erhalten bleiben und genutzt werden soll.
Dafür ist es wichtig die entstehenden Kosten so genau wie möglich zu kennen. Außerdem muss der Gemeinderat wissen, ob es realisierbare Konzepte für eine dauerhafte Nutzung gibt, welche Kosten daraus entstehen und wer diese trägt.