Kultur-Fördermittel ausgleichen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2020

Der Gemeinderat beschließt:
1. Fördermittel aus dem Kulturetat, die in 2020 nicht abgerufen wurden, können ausnahmsweise aufgrund der Pandemie-Einschränkungen auf 2021 übertragen werden. Solle dies nicht möglich sein, so werden die Mittel noch 2020 in einem Schnellverfahren vergeben.

2. Projekte, die keine Förderung durch den Landesverband freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT) oder von Landesseite bekommen haben, erhalten ausnahmsweise aus den frei gewordenen Mitteln eine zusätzliche Förderung durch die Stadt um die Projekte doch noch verwirklichen zu können.

Begründung:

1. Durch die Einschränkungen im Kulturbetrieb durch den „Lockdown“ konnten zahlreiche Projekte, die eine Förderzusage durch das Kulturamt bekommen haben, nicht oder nur reduziert realisiert werden. Die
Projektgelder, die nicht genutzt werden konnten, sollen über 2020 eine sinnvolle Verwendung finden. 2021 wird ein besonders schwieriges Jahr für die Kultur, die städtische Förderung muss dabei eine
sichere Größe in der Planung sein.

2. Der im laufenden Haushalt erhöhte Fördertopf für Kulturprojekte ermöglicht deutlich mehr Zusagen für Kulturprojekte aus unterschiedlichen Sparten. Kleinere Projekte sind damit leichter durchführbar geworden, größere Projekte sind nach wie vor von einer Komplementärförderung durch die Landesförderung abhängig. Sofern größere Projekte eine Zusage von Seiten der Stadt, nicht aber von Landesseite bekommen, sind sie nicht umsetzbar. Projektgelder fließen in den Fördertopf der Stadt zurück.

Frei gewordene oder nicht verwendete Mittel sollen nicht zurückfließen, sondern für die Deckung von Finanzierungslücken verwendet werden können.

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Ergebnis:

In der Sitzung des Kulturausschusses am 02.12.2020 nahm die Verwaltung wie folgt Stellung: 90.000 Euro stehen im Fördertopf noch zur Verfügung. Für Projekte, die wegen Corona abgesagt werden müssen, wird der Aufwand bis zum Zeitpunkt der Absage ausbezahlt. Ein etwaiger Restbetrag wird dem Hauptausschuss zum Übertrag auf 2021 vorgelegt.

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06. Oktober 2020
Kategorien: Allgemein, Anträge 2020 | Schlagwörter: |