Mannheimer Corporate Governance Kodex
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2020
Antrag
Der Mannheimer Gemeinderat beschließt:
Der Mannheimer Corporate Governance Kodex wird unter Teil III – Organe der Gesellschaft, Aufsichtsrat, 6.5 Interessenkonflikte ergänzt:
Alle Rechtsgeschäfte, die ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied mit einer städtischen Gesellschaft bis 10 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat schließt oder an denen das ehemalige Aufsichtsratsmitglied mittelbar beispielsweise als Geschäftspartner, Mieter oder Auftraggeber des Vertragspartners beteiligt ist, bedürfen der Genehmigung der Geschäftsführung der städtischen Gesellschaft und werden im Rahmen der Compliance-Berichterstattung überprüfbar gemacht.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.