Verbot von Schottergärten umsetzen
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2020
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Wie wird die Stadtverwaltung das im neuen Naturschutzgesetz verankerte Verbot von Schottergärten auch im privaten Bereich umsetzen?
2. Ist begleitende Öffentlichkeitsarbeit geplant, um das Verbot bekannt zu machen? Wenn ja, in welchem Umfang?
3. Welche anderen Nutzungen von Gartenflächen fallen ebenfalls unter das Verbot? Gilt es z.B. auch für das großflächige Versiegeln von Gärten durch Pflasterflächen?
4. Waren Schottergärten in Mannheim auch bisher schon durch Regelungen in Bebauungsplänen z.B. zur Flächenversiegelung untersagt? Falls ja, wie wurde auf Verstöße reagiert?
5. Welche Möglichkeiten gibt es, auf die Umwandlung bestehender Schottergärten in Grünflächen hinzuwirken?
6. Welche Anreize und Gebote sind dazu geeignet? Beabsichtigt die Stadt Mannheim hier Anreize zu schaffen?
Begründung
Auch in Mannheim gibt es in den letzten Jahren immer mehr Schottergärten. Dieser Trend ist hochgradig bedenklich, da sich die Gärten in der Sonne stark aufheizen und diese Wärme bei Nacht wieder abgeben. Sie tragen so direkt zur Überhitzung der Stadt in heißen Sommern bei. Ebenso bedenklich ist, dass Tiere in diesen Gärten keinen Lebensraum und keine Nahrung finden. Da unter dem Schotter der Boden häufig mit Folien versiegelt ist, ist ein Versickern von Regenwasser auf diesen Flächen nicht mehr möglich und der natürliche Wasserhaushalt wird gestört.
In Mannheim werden in neuen Baugebieten begrünte Vorgärten vorgeschrieben, bei Bestandsgärten ist die Handhabe schwierig. Die Neuregelung im Naturschutzgesetz bietet den Kommunen nun deutlich bessere Möglichkeiten, um auf eine naturnahe Gartengestaltung hinzuwirken. Auch wenn derzeit noch nicht ganz klar ist, ob ein Rückbau bestehender Schottergärten angeordnet werden kann, ist damit doch ein großer Schritt zu mehr Rechtssicherheit gemacht.
Wir sollten diese Möglichkeiten auch hier in Mannheim nutzen, denn naturnahe Gärten sind pflegeleicht und kostengünstig, sie laden zum Beobachten und Staunen ein.