Löbel, Kranz und GBG in der Pflicht
GRÜNE Gemeinderatsfraktion fordert rasche Aufklärung
Die bekannt gewordenen Zusammenhänge bezüglich der Aktivitäten des stellvertretenden Gemeinderatsfraktionsvorsitzenden und MdBs, Nikolas Löbel sind dazu geeignet die Politik zu diskreditieren. Die GRÜNEN in Ge-meinderat fordern lückenlose und rasche Aufklärung hinsichtlich des Zugriffs auf die sogenannten Drehscheibenwohnungen der GBG. Sollte sich hier Vorteilsbeschaffung bestätigen, so müsste dies klare Konsequenzen haben.
„Auch die Rolle des Gemeinderatsfraktionsvorsitzenden und gleichzeitig Anwalts von Herrn Löbel, Claudius Kranz in dieser Sache muss aufgeklärt werden. So erhielt die anwaltliche Vertretung des aus dem Haus in der Neckarstadt-Ost verdrängten Mieters ein Schreiben von Herrn Kranz vom 5.8.2020 in seiner Rolle als Anwalt für Herrn Löbel, in dem es hieß: ‚Insofern hat mein Mandant nunmehr mit der GBG Kontakt aufgenommen. Diese hat meinem Mandanten zugesichert, dass die von Ihrem Mandanten aktuell innegehaltene Wohnung, (…) auf Dauer direkt von Ihrem Mandanten angemietet werden könnte …‘. Spätestens hiervor hätte Herr Kranz als Aufsichtsratsmitglied der GBG seinen Mandanten stoppen müssen. Denn damit wäre eine Wohnung an den Wartelisten vorbei vermittelt worden. Dies wiederum würde gegen die Regeltreue der GBG verstoßen. Herr Kranz könnte dann nach unserer Auffassung nicht Aufsichtsratsmitglied bleiben.
Wir fordern daher die Vorgänge genau zu prüfen und transparent offenzulegen. Damit die daran notwendigen Konsequenzen gezogen werden können. Auf sogenannte Drehscheibenwohnungen haben nur Mieter der GBG Zugriff, wenn ihre angestammte Wohnung saniert wird und sie eine vorübergehende Bleibe benötigen.
Das gesamte Vorgehen von Nikolas Löbel als Immobilienbesitzer, Stadtrat und Bundestagsabgeordneter ist wenig geeignet, der Politik der Stadt zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum Vertrauen zu verschaffen“, so Gerhard Fontagnier, wohnungspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN.