Unterstützung für die Gastronomie: Straßen und Parkplätze frei für Außenbewirtungen


Der Gemeinderat beschließt:

1. Den Gastronomien wird mit der geänderten Landesverordnung unter entsprechenden Infektionsschutzbestimmungen die Außenbewirtungen mit sofortiger Wirkung wieder zugelassen. Straßenabschnitte und Parkplätze werden, wo immer möglich, weitgehend unbürokratisch und mietfrei freigegeben.
2. Bezugnehmend auf unseren Antrag A150/2019 „Schwetzingerstadt: Parkplätze für Außenbewirtung“ wird ein stadtweites Konzept mit schnellst möglicher Umsetzung vorgelegt und den Gastronomien angeboten.
3. Auf die Belange der Anwohner*innen wird dabei Rücksicht genommen. Die Außenbewirtung wird auf 21 Uhr beschränkt.

Begründung

Bewirtungen im Freien sind anders als in geschlossenen Räumen mit geringerem Infektionsrisiko verbunden. Vielerorts fehlt den Gastronomien dazu aber der nötige Platz, auch um den entsprechenden Abstand zwischen den Tischen herzustellen. Durch die Freigabe von Straßenraum kann hier der nötige Raum geschaffen werden. Zudem wird den Gastronomien damit etwas geholfen wieder auf die Beine zu kommen.

Einen Ähnlichen Antrag gab es bereits im letzten Jahr (A150/2019). Damals wurde ein stadtweites Konzept zugesagt. Dieses soll nach der Freigabe der Straßenabschnitte und Parkplätze im zweiten Schritt für die das gesamte Stadtgebiet vorgelegt und umgesetzt werden.

Ein Beispielprojekt stellt die Stadt Köln vor:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/neue-regelung-in-koeln-wenn-der-parkplatz-zum-cafe-wird-aid-1.6086057

Antrag aus 2019:

Schwetzingerstadt: Parkplätze für Außenbewirtung

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12. Mai 2020
Kategorien: Anträge 2020 | Schlagwörter: , , |