Konzeptvergabeverfahren Schafweide

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2020

Der Gemeinderat beschließt:

1. Es soll alternativ geprüft werden,

a) ob eine Vergabe in Erbpacht möglich ist.

b) ob eine Veräußerung an die GBG möglich ist.

2. Die Quote zum bezahlbaren Wohnen wird auf mindestens 40% hochgesetzt

3. Der Stellplatzschlüssel wird auf 0,6 bis max. 0,8 festgeschrieben.

4. Sichere und überdachte Abstellplätze für Fahrräder werden ebenerdig geplant. Die Anzahl der vorgesehenen Fahrradstellplätze wird auf 3 pro Wohneinheit erhöht.

5. In das Sharing-Modell ist auch ein Nextbike-Angebot mit aufzunehmen.

6. Die Grünfläche zwischen den geplanten Wohnblöcken steht den Bewohner*innen dauerhaft als nicht versiegelter Quartiersplatz zur Verfügung und darf im Nachhinein nicht bebaut werden.

Begründung

Zu einer nachhaltigen Wohn- und Bodenpolitik gehört es auch gerade, die sogenannten Filetstücke in Wasserlage dauerhaft im Besitz der Stadt zu halten und nicht ohne Not zu veräußern. Darüber hinaus sollte das Angebot für Menschen mit geringem Einkommen auch in dieser Wohnanlage über das bereits vorgesehene Mindestmaß hinaus ausgeweitet werden. Zudem gilt es dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung den sich ändernden klimatischen Bedingungen angepasst wird und der notwendigen Verkehrswende Rechnung trägt.

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Ergebnis:

Mit einer Beschlussvorlage antwortet die Verwaltung auf unsere Anfrage. Dabei geht wird im Detail auf unsere Punkte aus der Anfrage eingegangen. Die vollständige Antwort der Verwaltung gibt es hier. Neben einer Mindestquote für bezahlbaren Wohnraum werden dort unter anderem der Stellplatzschlüssel und Fahrradstellplätze behandelt.

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28. April 2020
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