Videoüberwachung in Mannheim

Zwei Überwachungskameras vor wolkigem Himmel

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

  1. Wie viele Videokameras sind in Mannheim derzeit in Betrieb und welche Bereiche werden videoüberwacht?
  2. Wie viele dieser Kameras sind bereits an das „intelligente“ Videoüberwachungssystem angeschlossen und sind die Algorithmen für die automatisierte Bewegungsmustererkennung bereits in das System eingepflegt?
  3. Ist die Installation weiterer Kameras geplant?
  4. Wie haben sich die Kriminalitätszahlen seit Beginn der Videoüberwachung in den überwachten Bereichen entwickelt? Wie viele und welche Straftatbestände wurden über die Videoüberwachung festgestellt?
  5. Sind nach den vorliegenden Daten die Voraussetzungen für einen Kriminalitätsbrennpunkt i.S.d. § 21 Abs. 3 PolG Ba-Wü in den überwachten Bereichen erfüllt?
  6. Wie haben sich die Kriminalitätszahlen im gesamten Stadtgebiet entwickelt?
  7. Ist seit der Installation der intelligenten Videoüberwachung ein Rückgang der Straftaten
    a. in den überwachten Bereichen
    b. im gesamten Stadtgebiet zu verzeichnen?
  8. Konnte in dem fraglichen Zeitraum eine Veränderung der Verteilung der Straftatbestände (Gewaltdelikte, Drogendelikte etc.) in den Stadtteilen bzw. eine Verlagerung der Kriminalitätsschwerpunkte beobachtet werden?
  9. Konnte die Begehung von Straftaten durch das Eingreifen der Interventionsteams der Polizei aufgrund einer Alarmierung durch das System verhindert werden?
  10. Ist durch die Videoüberwachung eine verbesserte Strafverfolgung zu konstatieren? Konnten Delikte anhand der Videoaufzeichnungen aufgeklärt werden?
  11. Erfolgt i.R.d. Videoüberwachung eine Gesichtserkennung?
  12. Liegen die Ergebnisse der soziologischen Begleitforschung zu dem Projekt vor, die die Auswirkungen der intelligenten Videoüberwachung u.a. auf das subjektive Sicherheitsgefühl auswerten sollten?

Begründung:

Im Jahr 2018 startete das Projekt „intelligente“ Videoüberwachung in Mannheim. Die installierten Kameras sollten sukzessive an ein Videoüberwachungssystem mit algorithmusbasierte Bildanalysesoftware angeschlossen werden.

Da Videoüberwachung auch immer eine Einschränkung der Freiheitsrechte, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, mit sich bringt, sollte der Ausbau der Videoüberwachung in Mannheim kritisch begleitet werden. Es ist zu hinterfragen, ob der Ausbau der Videoüberwachung und die Inbetriebnahme des „intelligenten“ Videoüberwachungssystems tatsächlich messbar positive Effekte auf die objektive oder subjektive Sicherheitslage haben. Gem. § 21 ABS. 3 PolG Ba-Wü ist eine Videoüberwachung ohnehin nur an sog. Kriminalitätsbrennpunkten rechtlich zulässig. Für die Bewertung, ob die überwachten Bereich tatsächlich diese Anforderungen erfüllen, war ein Vergleichszeitraum von einem Jahr vorgesehen. Da die Kameras nunmehr schon länger als ein Jahr installiert sind, sollte nunmehr eine valide Datenbasis für die rechtliche Bewertung vorliegen.

Ob Videoüberwachung tatsächlich zu einem Rückgang der Kriminalität führt, ist zumindest zweifelhaft. Dies zeigt auch der Blick nach London. Trotz großflächiger Videoüberwachung sinkt die Kriminalitätsrate dort nicht. Es steht zu befürchten, dass es auch in Mannheim nicht zu einem Rückgang, sondern vielmehr zu einer Verlagerung der Kriminalität in nicht überwachte Bereiche kommt.

Das Projekt „intelligente“ Videoüberwachung in Mannheim sollte durch wissenschaftliche Untersuchungen zur Sicherheitswahrnehmung und den Effekte der algorithmusbasierten Videoüberwachung, durchgeführt von der Uni Freiburg, flankiert werden. Wir möchten die Verwaltung bitten, dem Gemeinderat auch die Ergebnisse dieser Forschung vorzustellen bzw. zu-gänglich zu machen.

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Ergebnis:

Die Stadtverwaltung hat mit der Informationsvorlage V564/2020 auf unsere Anfrage zur Videoüberwachung in Mannheim geantwortet. Insgesamt werden im Rahmen des Projekts „Videoüberwachung Mannheim 2017“ am Bahnhofsvorplatz, dem Alten Messplatz sowie von der Breiten Straße bis zum Paradeplatz insgesamt 68 Kameras betrieben. Die Anzahl der Straftaten im Stadtkreis Mannheim ging in 2020 um neun Prozent und im Jahr 2019 um sechs Prozent zurück. Allerdings sind die Zahlen für das Jahr 2020 aufgrund des Corona-Lockdowns sowie der reduzierten Anzahl von Menschen im öffentlichen Raum nur bedingt aussagekräftig. Wir werden die Entwicklungen bei der Videoüberwachung weiterhin verfolgen!

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21. Februar 2020
Kategorien: Anfragen 2020 | Schlagwörter: |