Etat 2020/21: Erhöhung des städtischen Anteils beim Bau von vereinseigenen Sportstätten
Der Gemeinderat beschließt:
Der städtische Anteil der zuschussfähigen Gesamtkosten beim Zuschusstitel „Bau von vereinseigenen Sportstätten“ wird von 40% auf 50% erhöht.
Begründung:
Bisher wurden die vom BSB festgestellten zuschussfähigen Kosten wie folgt bezuschusst: 40 Prozent von der Stadt Mannheim, 30 Prozent vom Badischen Sportbund, den Rest musste der Verein tragen. Der städtische Anteil soll nun – wie beispielweise auch schon seit längerer Zeit in Karlsruhe – auf 50 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten erhöht werden.