Hundefreilaufflächen
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.07.19
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Wie viele Hundeauslaufflächen/- wiesen gibt es in Mannheim?
2. Wo genau befinden sich diese Flächen?
3. Wie viele dieser Flächen sind Freilaufzonen, d.h. ohne Leinenzwang?
4. Gibt es Vorgaben, wie diese Hundeauslaufflächen beschaffen/ausgestattet sein müssen? (Größe/Umzäunung/Hundekottütenspender)?
5. Sind weitere Hundeauslaufflächen in Planung?
6. Welche Mehrkosten würden entstehen, wenn anstelle von Hundekottüten aus Plastik, Hundekottüten aus abbaubaren, umweltfreundlichen Materialen verwendet werden
würden?
Begründung
An die Fraktion werden immer wieder Anfragen zu diesem Thema gerichtet. Viele Hundehalter*innen in Mannheim sehen einen Bedarf an weiteren Hundeauslaufflächen, v.a. umzäunten Freilaufzonen, insbesondere im innerstädtischen Bereich.
Ferner stellen die von der Stadt bereitgestellten Hundekottüten aus Plastik ein ökologisches Problem dar, weil diese oft unbedacht in der Natur entsorgt werden.
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Ergebnis:
Die Stadtverwaltung gibt in Vorlage V561/2019 Auskunft über die ausgewiesenen Hundefreilaufflächen und deren Ausstattung:
Demnach gibt es neben den Freilaufflächen an der Straßenbahnhaltestelle Kiesacker (3900 qm), an der Herzogenriedstraße (1400 qm) und am Bahngelände in der Reichskanzler-Müller-Straße (4800 qm) weitere Frei- und Grünflächen, auf denen Hunde im Einwirkungsbereich ihrer Führer*innen frei laufen dürfen. Beispiele für solche Flächen sind in zentraler Lage das Neckarvorland oder weite Teile des Waldparks, sowie an Stadtteile angrenzende Feldflure. Es existiert keine Regel für die Ausstattung einer Hundefreilauffläche.