Drohungen mit rechtsradikalem Hintergrund
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 09.07.19
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Wie wird verfahren, wenn Drohungen und Beleidigungen mit rechtsradikalem Hintergrund angezeigt werden? An welche Behörden werden diese weitergeleitet (z.B. Verfassungsschutz oder BKA)?
2. Wie wird mit Online-Straftaten verfahren? Erfolgt die Anzeige meist über die Online-Wache oder im Polizeirevier? Wer leitet die Ermittlungen bei angezeigten Online-Straftaten?
Begründung
Nicht nur in den Medien wird aktuell über Gewalttaten von rechts berichtet. Wir erfahren immer wieder von Kommunalpolitiker*innen, Abgeordneten und Journalist*innen, dass ihnen per Brief, per Twitter oder Facebook gedroht wird. Drohungen gegenüber Kommunalpolitiker*innen, Teilen der Verwaltung und Journalist*innen gefährden unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Wenn Beleidigungen oder Drohungen eine verfassungsfeindliche Gesinnung zugrunde liegt, müssen diese gesondert behandelt werden, da sie neben der Verletzung von persönlichen Rechten eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellen.