Auswirkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für Stadtbahnen

Straßenbahn in der Schwetzinger Straße

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 28.05.19

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

  1. Welche Geschwindigkeiten fahren die Stadtbahnen innerhalb dichtbesiedelter Strecken und wo / auf welchen Straßen werden Geschwindigkeiten von 30km/h überschritten?
  2. Wie würden sich durch etwaige Tempobeschränkungen auf 30km/h dabei Fahrzeiten für welche Linien ändern?
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten sind möglich um die Geschwindigkeit der Stadtbahn und des Autoverkehrs getrennt zu regeln?

Begründung:

Beim Versuch in dichtbesiedelten Abschnitten, Geschwindigkeiten für den Straßenverkehr auf 30 km/h zu begrenzen, wird immer wieder mit dem negativen Einfluss auf den Stadtbahnverkehr argumentiert. Hierbei wäre eine genaue, detaillierte und differenzierte Betrachtung hilfreich.

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Ergebnis:

Beim Versuch in dichtbesiedelten Abschnitten, Geschwindigkeiten für den Straßenverkehr auf 30 km/h zu begrenzen, wird immer wieder mit dem negativen Einfluss auf den Stadtbahnverkehr argumentiert. Die Stadtverwaltung berichtete im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung am 17.10.19 über die Ergebnisse eines aktuellen Verkehrsversuchs. Dementsprechend erscheinen erhöhte Geschwindigkeiten von Stadtbahnen nur bei eigenem Gleiskörper auf längeren Strecken sinnvoll. Grundsätzlich gelten für Stadtbahnen die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für den Autoverkehr.

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14. Mai 2019
Kategorien: Anfragen 2019 | Schlagwörter: |