Badeverbot am Strandbad
Anfrage:
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
- Kann das Baden auf eigene Gefahr am Strandbad bei gleichzeitiger Aufstellung von Piktogrammen, die auf die Gefahren durch den Schiffsverkehr, Strömungen etc. hinweisen, auf Basis von §20 Wassergesetz Baden-Württemberg erlaubt werden? Was spricht aus Sicht der Stadtverwaltung dafür? Was spricht dagegen?
- Gibt es ggf. andere Möglichkeiten, die ein Baden auf eigenen Gefahr erlauben würden, beispielsweise in abgegrenzten Bereichen und/oder altersbegrenzt?
Begründung:
Mit der Verbesserung der Wasserqualität im Rhein gibt es bei Bürger*innen wieder verstärkt den Wunsch im Rhein zu baden. Das Wassergesetz Baden-Württemberg erlaubt das Baden in Gewässern grundsätzlich. Aufgrund der Gefährdung durch vorbeifahrende Schiffe und gefährliche Strömungen kann dies nach unserer Auffassung nur auf eigene Gefahr und mit deutlichen, allgemein verständlichen Hinweisen auf die Risiken geschehen. Im Moment begehen Badende am Strandbad eine Ordnungswidrigkeit, mit einer solchen Neuregelung sollte eine Haftung durch die Stadt wie bisher ausgeschlossen, aber das Baden nicht mehr strafbar sein.