Mieten-Kappungsgrenze auf 10% für Mannheim
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 28.05.19
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim setzt sich mit dem Land Baden-Württemberg in Verbindung um bei der Neueinrichtung der Mieten-Kappungsgrenze für Baden-Württemberg auch Mannheim mit aufzunehmen und empfiehlt für die nächsten fünf Jahre eine Kappungsgrenze von 10% einzurichten.
Begründung:
Die Mieten-Kappungsgrenze ist bundesweit auf 20% Erhöhung innerhalb von drei Jahren, bei Bestandsmieten bis zur Miete die über den Mietspiegel bestimmt werden kann, festgelegt. Derzeit ist diese Kappungsgrenze durch das Land Baden-Württemberg für eine Auswahl von Städten auf 15% begrenzt. Der Druck auf dem Mietmarkt, auch in Mannheim, erfordert hier eine deutlich stärkere Begrenzung.
Hier der Link zur Kappungsgrenze-Verordnung Baden-Württemberg die noch bis zum 30. Juni 2020 gilt und neu aufgestellt werden muss:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KappGrV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-KappGrVBWrahmen