Berücksichtigung von Sozialräumlichkeit bei Schulsozialarbeit
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 25.09.18
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt das System zur Verteilung von Stellen im Bereich Schulsozialarbeit in der Weise zu überarbeiten, dass die Sozialräumlichkeit stärker berücksichtigt wird und sich auf den Stellenumfang der Schulsozialarbeit auswirkt.
Begründung
Der OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2018“ zeigt erneut deutlich auf, was wir eigentlich auch so wissen. In Deutschland hängt Bildungserfolg stark von der Herkunft ab. Dies hat sich sogar weiter verfestigt. Diese Ungerechtigkeit und Belastung für unsere Gesellschaft muss bekämpft werden. So wie wir als Stadt Mannheim schon die Ausstattung von Ganztagesschulen mit Erzieherinnen und Erziehern nach der Sozialräumlichkeit ausrichten, müssen wir unbedingt auch die Schulsozialarbeit nach der Sozialräumlichkeit ausrichten. Alle Schulen benötigen Schulsozialarbeit. Das steht nicht in Frage. Aber eine Schule in einem Sozialraum mit hohen Belastungen benötigt einfach mehr Schulsozialarbeit als die gleiche Schule im Sozialraum 1.
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Ergebnis:
Mit der Vorlage 207/2019 hat der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 28.05.19 beschlossen, die Schulsozialarbeit an weiteren sieben Schulen mit insgesamt 3,5 Vollkraftanteilen auszubauen. Dabei wurde auch, wie von uns beantragt, eine bedarfsorientierte Standortverstärkung unter Berücksichtigung der sozialraumtypologischen Gegebenheiten gewährleistet.