Umsetzung der Maßnahmen des Lärmschutzaktionsplans

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 25.09.18

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

Die Verwaltung kündigt an, die nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Neckarauer Straße und der Untermühlaustraße nicht umzusetzen, da die technischen Voraussetzungen derzeit nicht vorliegen. Da stellen sich folgende Fragen:

1.) Welche übliche Lebenszeit haben Lichtsignalanlagen? Wie alt sind die Lichtsignalanlagen in der Neckarauer Straße und Untermühlaustraße? Wie lange müsste die Bevölkerung noch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung auskommen, wenn die LSA nicht außerplanmäßig ausgetauscht werden? Wie teuer wäre ein vorzeitiger Austausch in den beiden Straßen? Plant die Verwaltung den vorzeitigen Austausch in den nächsten Jahren?

Der Einbau von lärmoptimierten Asphaltdeckschichten soll anhand eines Pilotprojektes erprobt werden.

2.) An welchen Stellen und wann wird dieses Pilotprojekt umgesetzt? Wie wird die Wirksamkeit überprüft?

Bezüglich der Fahrbahnoberflächen im Bereich der Straßenbahnen wird der Austausch von Pflastersteinen durch eine Schwarzdecke empfohlen. Für die Schwetzingerstadt ist dies quasi umgesetzt.

3.) Wann wird diese Empfehlung für die empfohlenen Gebiete Luzenberg, Sandhofer Straße und die Feudenheimer Hauptstraße umgesetzt?

Eine Fortführung des Schutzfensterprogramms wird empfohlen.

4.) Welche Gelder standen dafür jeweils in den letzten fünf Jahren zur Verfügung? Wurden diese Gelder ausgeschöpft? Wie viel ist in den nächsten Jahren im Haushalt/ in der mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt?

Begründung

Der Gemeinderat hat im April 2016 die 2. Stufe des Lärmschutzaktionsplans beschlossen. In den seitdem vergangenen zwei Jahren wurden die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen nicht umgesetzt. Die Zahl der vom Verkehrslärm besonders stark betroffenen Menschen ist dagegen zwischen 20 und 25 Prozent gestiegen. Die Stadtverwaltung schlägt nun vor, weiter abzuwarten und keine neuen Maßnahmen zu beschließen.

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Ergebnis:

In der Informationsvorlage 682/2018 werden unsere Fragen zur Umsetzung des Lärmaktionsplans bzgl. Geschwindigkeitsbeschränkungen, lärmoptimierten Asphaltdecken, Fahrbahnoberflächen im Bereich der Straßenbahnen und Fortführung des Schutzfensterprogramms beantwortet – zusammengefasst kann man sagen dass die Verwaltung mit vielen Worten erklärt, warum in absehbarer Zeit eigentlich nichts passieren kann.

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03. September 2018
Kategorien: Anfragen 2018 | Schlagwörter: , |