Natur- und Umweltschutzverwaltung stärken – Stellen ausbauen
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 03.05.18
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung richtet entsprechend der zusätzlichen Finanzmittel nach §11 FAG, die im Rahmen des Finanzausgleichs 2018 gewährt werden, neue Stellen in der Natur- und Umwelt-schutzverwaltung ein.
Sollten weitere Mittel im Zuge eines eventuellen Nachtragshaushaltes des Landes zur Verfügung gestellt werden, sollen diese ebenfalls in den Stellenausbau fließen.
Begründung:
Die Aufgaben der Umweltverwaltungen als untere Verwaltungsbehörden in den Stadtkreisen von Baden-Württemberg haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, das Land hat bisher keinen finanziellen Ausgleich für diese Zusatzaufgaben geleistet.
Dies führt mittlerweile dazu, dass die kommunalen Umweltschutzverwaltungen in Baden-Württemberg personell unterbesetzt sind, Bayern beschäftigt beispielsweise 30% mehr Personal. Das ergab ein vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beauftragtes Gutachten. Die aktuellen empirischen Daten zeigen auf sämtlichen Vollzugsebenen Tendenzen einer Mangelverwaltung. Es bleibt – so die Gutachter – kaum noch Zeit für qualifizierte Weiterbildung, aktive Beratung und Unterstützung oder konzeptionelles Arbeiten.
Um dieses Defizit abzubauen hat die Landesregierung im neuen Doppelhaushalt 2018/2019 Personalmittel für den Natur- und Umweltschutz bereitgestellt. Im Rahmen des Finanzausgleichs werden jeder kreisfreien Stadt die Finanzmittel für eine Stelle im höheren Dienst und eine Teilzeitstelle im gehobenen Dienst ausgezahlt.
Mit diesen Mitteln sollen qualifizierte Mitarbeiter*innen eingestellt werden, die die Leistungsfähigkeit der Natur- und Umweltschutzverwaltung in Mannheim stärken.
Trotzdem sind die Kommunen noch nicht mit der personellen und finanziellen Ausstattung der Landkreise gleichgestellt. Daher versucht der Städtetag Baden-Württemberg im Rahmen des Nachtragshaushaltes eine weitere Aufstockung der Mittel zu erreichen.