Förderrichtlinien für Jugendtreffs neu erarbeiten
Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Förderrichtlinien zur Förderung von Jugendtreffs in freier Trägerschaft werden gemeinsam mit den Trägern im Rahmen der AG §78 Offene Jugendarbeit überarbeitet und angepasst.
Begründung:
Die Förderrichtlinien müssen dringend überarbeitet werden, da es immer mehr negative Rückmeldungen der Träger zu einzelnen Aspekten der Richtlinien gibt:
1) Auszahlungszeitpunkt zu spät, vor allem für keine Träger
2) Personalkostenzuschüsse / Eingruppierung von Personalstellen
3) Höhe der Sachkostenzuschüsse / Dynamisierung
4) Mietkostenübernahme nicht geregelt
Vor allem kleine Träger, die nur eine Einrichtung haben und u.U. in eigenen oder fremden, angemieteten Räumen sind haben immer größere Schwierigkeiten, ihre Einrichtungen und deren Arbeit angemessen zu finanzieren.
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Ergebnis aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 28.11.19:
Die Förderrichtlinien für Jugendtreffs wurden neu erarbeitet. Die neuen Förderrichtlinien wurden einstimmig beschlossen.
In der neuen Förderrichtlinie werden nun unter anderem der Auszahlungszeitpunkt, die konkreten Personalkostenzuschüsse und die Eingruppierung des Personals geregelt. Die Förderung der Mietkosten für eine Fläche von bis zu 200qm Gebäudefläche und 300qm Außenfläche wird zugesagt.