Bedürftige von Kindergartengebühren befreien
Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Untergrenze für die Erhebung von Kindergartengebühren für alle Angebote ist die Pfändungsgrenze (beim Nettogehalt).
Begründung:
Bei einer Befreiung von Kindergartengebühren dürfen wir nicht mit der Gießkanne vorgehen, sondern eine gezielte Förderung von Bedürftigen betreiben. Vor allem für Alleinerziehende
und Geringverdiener*innen ist eine Gebührenfreiheit erstrebenswert, weil hier die größten Effekte im Sinne der Bildungsgerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt werden.