Finanzierung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung über Kredite
Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Verfahrensvorschlag der Verwaltung aus der Vorlage V 304/2017 zum Thema Erneuerung der Straßenbeleuchtung zur Kreditfinanzierung wird umgesetzt. Aufgrund der Rentabilität der Investition wird einer Abweichung von den Regeln des Nettoneuverschuldungsverbots zugestimmt und – vorbehaltlich der Zustimmung des Regierungspräsidiums – eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 23,8 Mio. Euro in 2018 für die Sanierung der Straßenbeleuchtung genehmigt.
Begründung:
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird vom gesamten Gemeinderat unterstützt, bietet sie doch die Möglichkeit sowohl energetischer als auch finanzieller Einsparungen.
Für Diskussionsbedarf sorgt jedoch die Finanzierung. Eine Finanzierungsquelle wird ausgeschlossen. Die Stadtverwaltung hatte mit dem Projekt der Erneuerung ein Paradebeispiel dafür gefunden, wie wichtige Investitionen über Kredite umgesetzt und die Rückzahlung aus den energetischen und finanziellen Einsparungen getätigt werden können. Damit wären Mittel freigeworden für weitere, dringend benötigte Investitionen beispielsweise im Schulbereich.
Durch die aus finanzpolitischer Sicht nicht nachvollziehbare Ablehnung der Aufnahme von Krediten müssen nun städtische Tochtergesellschaften Kredite aufnehmen, und die dringend benötigten Investitionen belasten die Haushalte ebendieser Tochtergesellschaften. Und der städtische Haushalt wird durch Mietzahlungen aufgebläht – das alles nur damit im aktuellen Haushalt keine neuen Kredite erscheinen.