Umsetzung der Schließung von Spielhallen
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 27.06.17
Anfrage:
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Wie viele Spielhallen gibt es aktuell in Mannheim? Wie viele davon müssten bei Umsetzung des gesetzlichen Abstandes von 500 Metern untereinander davon geschlossen werden? Stimmen die Zahlen 50 von 55 Spielhallen, wie sie der Presse zu entnehmen waren?
2. Gibt es in Mannheim noch Spielhallen, die nicht genügend Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen haben?
3. Setzt die Stadt Mannheim die gesetzlich geforderte Schließung von Spielhallen durch, die näher als 500 Meter voneinander entfernt bzw. näher als 500 Metern an Schulen und Jugendeinrichtungen sind? Wann wird dieses umgesetzt? Hält die Stadt die gesetzlich vorgesehene Frist ein?
4. Nimmt die Stadt Mannheim aufgrund von Härtefallregelungen Spielhallen von den gesetzlichen Vorgaben aus? Wenn ja, wie viele, bis wann befristet und mit welchen Begründungen? Lässt die Stadt gar alle Spielhallen weiterlaufen?
5. Wenn mehrere Spielhallen in weniger als 500 Metern Entfernung beieinander sind, wie sucht die Stadt aus, welche Spielhallen geschlossen werden und welche als einzige erhalten bleiben darf?
Begründung:
Das Gesetz fordert einen Mindestabstand von Spielhallen untereinander von 500 Metern. Eigentlich gilt diese Regelung sogar schon seit 2011, es gibt aber eine Übergangsregelung bis Ende Juni 2017. Laut Presseberichten müssten in Mannheim 50 von 55 Spielhallen von der Stadt geschlossen werden. Es steht im Raum, dass diese gesetzliche Vorgabe nicht umgesetzt wird, sondern alle Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen erhalten. Daher stellt sich dem Gemeinderat die Frage, ob dies tatsächlich so ist und ob der Ordnungsbürgermeister Specht aktiv wird oder nicht.
Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben die Vorschriften des Glücksspielgesetzes inklusive der Abstandsregelungen für verfassungsgemäß erklärt. Damit gibt es keine rechtliche Begründung diese Gesetzesvorgaben nicht umzusetzen.