Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 hier: Prostituiertenschutzgesetz

Antrag zur Sitzung des HA am 22.06., TOP 3 und des GR am 27.06.17, TOP 7.1

Der Gemeinderat beschließt:

Die Gebühren zum Prostituiertenschutzgesetz werden wie folgt festgelegt:

3.8.1: Beratung nach § 10 ProstSchG inkl. Beratungsbescheinigung bei Prostituierten über und unter 21 Jahren für jede Erst- sowie jede Wiederholungsberatung:
0 Euro

5.10.1.1: Erstanmeldung:
40 Euro.

Begründung:

Die im Prostitutionsschutzgesetz vorgesehene Pflicht zur Anmeldung und medizinischen Beratung bietet die Chance, Zugang zu den betroffenen Frauen zu erlangen und ihnen Hilfe anzubieten. Hohe Gebühren stellen jedoch für viele der Betroffenen eine unüberwindbare Hürde dar. Es ist anzunehmen, dass dann zahlreiche Frauen in die Illegalität abtauchen würden und künftig für Beratungs- und Hilfsangebote überhaupt nicht mehr erreichbar wären.
Ein Verzicht auf Gebühren für die Gesundheitsberatung, sowie eine Festsetzung der Anmeldegebühr auf höchstens 40,00€ ist daher sinnvoll und auch im Interesse der Stadt Mannheim.

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22. Juni 2017
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