Hinweis auf dauerhaftes Bleiberecht

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.05.17

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Wie viele Erwachsene haben seit Einführung der Bleiberechtsregelung im August 2015 in Mannheim eine Bleiberechtsregelung nach §§ 25a, 25b für gut integrierte Geduldete oder der in §60a Aufenthaltsgesetz geregelten Ausbildungsduldung
erhalten?

2. Werden in Mannheim lebende geduldete Menschen von den Behörden aktiv über
ihren aktuellen Status, ihre Bleibeperspektive und die Möglichkeit der Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b für gut integrierte Geduldete sowie über die Möglichkeit der Ausbildungsduldung nach § 60 informiert?

3. Falls ja: Gibt es hierbei Unterschiede je nach Nationalität der Geduldeten?

4. Falls nein: warum wurde bisher nicht darauf hingewiesen? Soll zukünftig darauf hingewiesen werden?

Begründung:

Geduldete Personen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben und geduldet werden, können bei entsprechender Integrationsleistung ein dauerhaftes Bleiberecht erwerben. Die Bleiberechtsregelungen greifen für Erwachsene nach acht bzw. sechs Jahren und bei Jugendlichen und Heranwachsenden bereits nach vier Jahren. In der Realität haben bisher leider viel zu wenig Geduldete von diesen Regelungen profitiert: Eine aktuelle Anfrage unserer Bundestagsfraktion hat beispielsweise ergeben, dass in Baden-Württemberg seit Einführung der Bleiberechtsregelung für Erwachsene im August 2015 nur 56 Personen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (Stand: Februar 2017) – obwohl mindestens 2000 Menschen seit über 8 Jahren hier geduldet leben. Es scheint folglich ein Informationsdefizit bei den Betroffenen zu geben.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Behörde soll deshalb nach Auskunft der Landesregierung damit beauftragt werden, im Rahmen der Einzelfallprüfung bei allen geduldeten Personen zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Bleiberechtsregelungen der §§ 25a, 25b für gut integrierte Geduldete oder der in §60a Aufenthaltsgesetz geregelten Ausbildungsduldung zutreffen und die entsprechenden Personen darauf hinzuweisen.

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18. April 2017
Kategorien: Anfragen 2017 | Schlagwörter: , |