Verhaltensregeln bei Großschadensereignissen
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 14.02.17
Anfrage:
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Wann und wie wurden Kindertagesstätten und Schulen bei den Bränden bei der BASF am 17. Oktober und der Recyclingfirma am 2. Dezember informiert (mit der Angabe welche Ver-haltensregeln empfohlen wurden – z. B. die Kindertagesstätte nicht zu schließen, sondern die Eltern aufzufordern, ihre Kinder nicht abzuholen)?
2. Gibt es für die Leitungen von KITAs oder Schulen städtische Schulungen, die auf ein Vorgehen in solchen Fällen vorbereiten?
3. Gibt es stadtweit einheitliche Richtlinien bzw. empfohlene Vorgehensweisen für den Umgang mit einer solchen Warnung in weiteren Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Pflegeheimen, Sportstätten, Kinderheimen etc.?
Begründung:
Insbesondere nach dem Brand bei der BASF am 17. Oktober wurde berichtet, dass KITAs und Schulen wohl sehr unterschiedlich auf die Warnungen, die z.B. auch über die Internetseite der Stadt Mannheim verbreitet wurden, reagiert haben. Um die Sicherheit und Gesundheit insbesondere von Kindern und Schüler*innen zu gewährleisten, ist ein einheitliches Vorgehen aller betroffenen Einrichtungen auf Grundlage der offiziellen städtischen Einschätzung sicherzustellen.