Rechtssicherheit für Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses ohne Einschränkung der Kompetenz
Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.12.2016; TOP 1
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Verwaltung legt dem Gemeinderat einen Vorschlag vor, wie Rechtssicherheit bei Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses insbesondere bei der örtlichen Bedarfsplanung und der Förderung der Kindertagesstätten freier Träger sowie der Errichtung und dem Betrieb von gemeindlichen Kindertagesstätten und deren Qualitätsentwicklung geschaffen werden kann, ohne dass die Zuständigkeitsfelder des Jugendhilfeausschusses und des Bildungsausschusses neu geordnet werden müssen.
Der Beschluss über die Neuordnung der Zuständigkeitsfelder des Jugendhilfeausschusses und des Bildungsausschusses wird zurückgestellt.
Begründung:
Die Verwaltung moniert, dass entgegen der bisherigen Auffassung keine Rechtsicherheit mehr bei Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses besteht. Insbesondere bei einer Beschlussfassung bezüglich der örtlichen Bedarfsplanung und der Förderung der Kindertagesstätten freier Träger sowie der Errichtung und dem Betrieb von gemeindlichen Kindertagesstätten und deren Qualitätsentwicklung sieht die Verwaltung rechtliche Probleme aufgrund von eventuell nicht in Mannheim wohnenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses.
Dies will die Verwaltung durch eine Befassung im Bildungsausschuss heilen und damit die Kompetenz des Jugendhilfeausschusses einschränken. Der Gemeinderat hat in seiner Mehrheit aber schon mehrfach seinen Willen kundgetan, die Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses entgegen dem regelmäßig wiederkehrenden Wunsch der Verwaltungsspitze nicht einzuschränken. Die Verwaltung ist entsprechen aufgefordert Vorschläge zur (Wieder-) Herstellung der Rechtssicherheit auch ohne eine Kompetenzverlagerung in den Bildungsausschuss beispielsweise zu machen.