Nachlass-Stiftung für Mannheimer Künstler*innen
Antrag zur Sitzung des Kulturausschusses am 18.10.2016; TOP 1
Antrag:
Der Kulturausschuss beschließt:
Die Verwaltung nimmt die Künstlernachlässe Mannheim in die institutionelle Förderung auf und stellt die dafür notwendigen Gelder in Höhe von 15.000 Euro ein.
Darüber hinaus unterstützt die Stadt Mannheim die Künstlernachlässe bei der Suche nach größeren Lager- und evtl. Ausstellungsräumlichkeiten oder stellt der Stiftung solche zur Verfügung.
Begründung:
Die Stiftung „Künstlernachlässe Mannheim“ kümmert sich seit rund zehn Jahren um die nachgelassenen Werke Mannheimer Bildender Künstler*innen. In diesem Sinne sorgt sie nicht nur für eine angemessene Lagerung, sie bewahrt damit lokales Kulturgut – zu diesem Zweck hat sie eine ehemalige Industriehalle in Rheinau angemietet – und macht es der Öffentlichkeit zugänglich. Sie erstellt Werkverzeichnisse, organisiert Ausstellungen und präsentiert die Werke im Internet. Dafür hat sie sich bundesweites Ansehen erworben und gehört zu den beachteten Nachlassstiftungen der Republik. Inzwischen stößt die Stiftung an ihre räumlichen und finanziellen Grenzen. Denn die Aufgaben sind ständig gewachsen. Zu den Nachlässen kommen mittlerweile vermehrt auch Überlassungen bzw. Schenkungen.
Die Künstlernachlässe, deren Mitarbeiter*innen ehrenamtlich tätig sind, finanzieren sich bisher durch Spenden und projektbezogene Zuschüsse des Kulturamtes und des Landes. Eine Grund-förderung fehlt. Spender*innen finden sich dafür nur schwer und eher selten. Damit die Stiftung ihre Arbeit fortsetzen kann, benötigt sie Unterstützung. Wenn die Stadt sich hier engagiert, sollte mittelfristig auch um Unterstützung beim Land geworben werden.