Regelmäßige Berichterstattung der Arbeitsgruppen nach § 78 KJHG im Jugendhilfeausschuss!

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung setzt beginnend noch in 2016 die Berichterstattung aus den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG auf die ordentliche Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses und gibt den Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss somit die Gelegenheit zur regelmäßigen intensiven Diskussion und Beratung.

Begründung:

Die o.g. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG sind wichtige Instrumente zur fachlichen Koordination, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Jugendhilfelandschaft in Mannheim. Die Prozesse und Diskussionen sind dort von besonderer Bedeutung für die Arbeit des Jugendhilfeausschusses. Deshalb regen wir eine turnusmäßige, regelmäßige und mindestens einmal jährlich stattfindende Berichterstattung aus jeder Arbeitsgemeinschaft im Jugendhilfeausschuss und noch in 2016 beginnend an, wobei für uns aus aktuellen Gesprächen heraus insbesondere die AG zur „parteilichen Mädchenarbeit“ von besonderem Interesse ist.
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Ergebnis:

Eine regelmäßige Berichterstattung wird zugesagt, im Oktober noch (2016) werden die AG Erziehungshilfe und die AG parteiliche Mädchenarbeit eingeladen.

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26. Juli 2016
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