Mehreinnahmen und Folgen eines Verkaufs von städtischen Grundstücken zum Verkehrswert

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016, TOP 29.4

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1.) Mit welchen jährlichen Mehreinnahmen könnte gerechnet werden, wenn die Stadt Mann-heim Grundstücke wie gesetzlich vorgesehen ist zum Verkehrswert verkauft? Gibt es Erfahrungswerte von anderen Städten, die umgestellt haben?

2.) Sind negative Folgen zu erwarten, falls die Stadt zukünftig Grundstücke zum Verkehrswert anstatt zum Bodenrichtwert verkauft?

3.) Wäre es ggf. rechtlich möglich, beim Verkauf von Grundstücken an Familien (reguläres Verfahren) den Bodenrichtwert zu nehmen, bei allen anderen Verkäufen (nicht berechtigte Familien, sonstige Privatpersonen sowie Unternehmen) den Verkehrswert?

Begründung:

Entgegen der gesetzlichen Forderung verkauft die Stadt Mannheim geduldet von der GPA Grundstücke zum Bodenrichtwert anstatt zum Verkehrswert. Für den Gemeinderat ist nun von Interesse, welche positiven und negativen Auswirkungen eine Umstellung hätte.

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26. Juli 2016
Kategorien: Anfragen 2016 | Schlagwörter: |