Beschränkung des zentrenrelevanten Sortiments im Baublock 14 (ehemals Bilfinger) im Glücksteinquartier
Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 19.07.16, TOP 25 sowie des Gemeinderats am 26.07.16
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Bei der für Einzelhandel, Gastronomie etc. vorgesehenen Fläche von 1.000 m² wird der Anteil des zentrenrelevanten Sortiments auf höchstens 10% des Sortiments begrenzt.
Begründung:
1.000 m² zentrenrelevanter Einzelhandel, vor allem wenn an mehreren Stellen im neuen Glücksteinquartier realisiert, hat ggf. starke Auswirkungen auf das Zentrum des Lindenhofs. Entsprechend gilt es an dieser Stelle eine Begrenzung einzuführen.
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Ergebnis aus dem Gemeinderat am 26.07.16
Die Verwaltung verfährt so, wie von der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion beantragt.